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   VGH Bayern, 15.03.2005 - 23 B 04.2683   

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VGH Bayern, 15.03.2005 - 23 B 04.2683 (https://dejure.org/2005,76234)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2005 - 23 B 04.2683 (https://dejure.org/2005,76234)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2005 - 23 B 04.2683 (https://dejure.org/2005,76234)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 N 15.1685

    Kostenüberdeckungen als Folge einer fehlerhaften Gebührenkalkulation

    Dies ist Ausdruck des Grundsatzes der Periodengerechtigkeit und trägt den systemimmanenten Ungenauigkeiten Rechnung, die sich aus einer Vorauskalkulation ergeben (BayVGH, U.v. 15.3.2005 - 23 B 04.2683 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Die maßgebliche Frage, ob sich der Antragsgegner von Willkür oder sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2005 - 23 B 04.2683 - juris Rn. 35), ist zu verneinen.

    Zu den ansatzfähigen Kosten gehören neben den Betriebskosten auch Verwaltungskosten, d.h. Personal- und Sachkosten der für die Einrichtung tätigen zentralen Dienststellen, wobei die Zuordnung über einen Verrechnungsschlüssel der anteiligen Arbeitszeiten und das Verhältnis der Anzahl der Beschäftigen der Einrichtung zur Gesamtbeschäftigtenzahl zu erfolgen hat (BayVGH, U.v. 15.3.2005 - 23 B 04.2683 - juris Rn. 29; Friedl in Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 636).

  • VG Regensburg, 17.04.2015 - RO 8 K 13.2046

    Niederschlagswassergebühr; Kalkulationsrüge

    Das Kostendeckungsverbot ist deshalb eine Veranschlagungsmaxime, was bedeutet, dass die im Zeitpunkt des Satzungserlasses vorhersehbaren Abgabeeinnahmen nicht höher sein sollen als die zum gleichen Zeitpunkt vorhersehbaren Ausgaben (BayVGH, U.v. 28.11.2002 - 23 B 02.384 - juris Rn. 26; BayVGH, U.v. 15.3.2005 - 23 B 04.2683 - juris Rn. 28).

    Ungewollte Kostenüberschreitungen von bis zu 12 % sind grundsätzlich unschädlich (BayVGH, U.v. 16.12.1998 - 23 N 94.3201 - juris Rn. 28; BayVGH, U.v. 15.3.2005 - 23 B 04.2683 - juris Rn. 28; BayVGH, U.v. 6.7.2010 - 20 B 10.124 - juris Rn. 25).

    Aus Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG lässt sich entnehmen, dass nach den Vorstellungen des Gesetzgebers bei der Erhebung von Gebühren Kostenüberdeckungen auftreten können, die im folgenden Bemessungszeitraum, der höchstens vier Jahre umfassen darf (vgl. Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG), auszugleichen sind (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2005 - 23 B 04.2683 - juris Rn. 33; BayVGH B.v. 13.12.2012 - 20 ZB 12.1518 - juris Rn. 6).

    Damit werden jedoch nicht Überdeckungen sanktioniert, die sich aus einer vom Einrichtungsträger unterlassenen oder den Anforderungen des Art. 8 KAG nicht entsprechenden Gebührenkalkulation ergeben oder bewusst herbeigeführt wurden; eine auf den Zeitpunkt des Satzungserlasses bezogene und gewollt herbeigeführte Überdeckung liegt auch dann vor, wenn betriebsfremde Kosten in den Gebührenbedarf eingerechnet werden (BayVGH, U.v. 15.3.2005 - 23 B 04.2683 - juris Rn. 33; BayVGH B.v. 13.12.2012 - 20 ZB 12.1518 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 20 ZB 12.1158

    Berufungszulassung (abgelehnt); Akteneinsicht; Aufklärungsrüge; Schriftsatzfrist;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 15.03.2005 Az. 23 B 04.2683 - juris) stellt das Kostenüberschreitungsverbot eine bloße Veranschlagungsmaxime dar, was bedeutet, dass die im Zeitpunkt des Satzungserlasses vorhersehbaren Abgabeeinnahmen nicht höher sein sollen, als die zum selben Zeitpunkt vorhersehbaren Kosten.

    Damit werden jedoch nicht Überdeckungen sanktioniert, die sich aus einer vom Einrichtungsträger unterlassenen oder den Anforderungen des Art. 8 KAG nicht entsprechenden Gebührenkalkulation ergeben oder die bewusst herbeigeführt wurden (vgl. BayVGH vom 11.7.1991 GK 1992 Nr. 5; vom 10.11.1998 Az. 23 B 97.439; v. 15.03.2005 Az. 23 B 04.2683).

  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 20 B 09.28

    Änderung der Beitragssätze aufgrund einer Rechnungsperiodenkalkulation

    43 Alle diese konkreten Berechnungen erweisen, dass sich immer Überdeckungen weit mehr als 12 % ergeben, somit, gemessen an der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 15.3.2005 Az. 23 B 04.2683; vom 15.12.1999 Az. 23 ZB 98.3206; vom 3.4.1997 GK 1998 Nr. 25; jeweils m.w.N.), die hier auch zu übertragen ist, Überdeckungen, die nicht mehr geringfügig sind und nicht hingenommen werden können.
  • VG München, 27.07.2010 - M 10 K 09.3063

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Entstehen der

    Eine durchgreifende Kalkulationsrüge etwa des Inhalts, dass nicht beitragsfähige Aufwendungen für den Kanal in die Kalkulation eingestellt worden seien und sich dadurch eine Überdeckung ergebe, die zudem über die in der Rechtsprechung aufgestellte Geringfügigkeitsgrenze von 12 Prozent hinausgehe (BayVGH vom 15.3.2005 Az. 23 B 04.2683 RdNr. 28; vom 9.7.2009 Az. 20 B 09.28 RdNr. 43), haben die Kläger nicht erhoben.
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